§ 7b des Einkommensteuergesetzes ermöglicht Immobilieninvestoren eine außerordentliche steuerliche Begünstigung: Wer in neue Wohngebäude investiert und dabei bestimmte Energiestandards erfüllt, kann zusätzlich zur regulären Abschreibung bis zu 20 % der Anschaffungskosten über vier Jahre steuerlich absetzen.
Das bedeutet: 5 % pro Jahr für vier aufeinanderfolgende Jahre – on top zur degressiven AfA. Eine Kombination, die für Gutverdiener besonders lukrativ ist.
Damit die Sonderabschreibung greift, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Nehmen wir ein konkretes Beispiel: Ein Anleger erwirbt ein Seniorenapartment für 260.000 €. Der förderfähige Gebäudeanteil beträgt 200.000 €.
In Kombination mit der degressiven AfA und ggf. weiteren absetzbaren Kosten (Notarkosten, Grundbuchgebühren, Finanzierungszinsen) entstehen in den ersten Jahren erhebliche steuerliche Entlastungen.
Pflegeimmobilien im Neubausegment werden häufig nach dem KfW-40-QNG-Standard errichtet – genau die Voraussetzung für § 7b EStG. Als Investor profitieren Sie damit gleich mehrfach:
Die Sonderabschreibung setzt voraus, dass das Objekt nicht selbst genutzt wird. Bei Pflegeimmobilien ist dies strukturell sichergestellt: Als Eigentümer vermieten Sie Ihr Apartment dauerhaft an den Betreiber – und genießen dabei dennoch ein bevorzugtes Belegungsrecht für sich und Ihre Angehörigen.
Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG ist ein mächtiges Instrument für steueroptimierende Investoren. In Verbindung mit der degressiven AfA und den strukturellen Vorteilen von Pflegeimmobilien entstehen Steuervorteile, die eine klassische Anlage kaum bieten kann.
Insbesondere für Gutverdiener mit einem Steuersatz von 42 % oder mehr rechnet sich diese Investition doppelt – als renditestarke Kapitalanlage und als legales Steuersparmodell.
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